Tönerne Füße

„Demokratie ist mitunter ein langwieriges Geschäft“, steht in der OV vom 24.03.2011 auf S. 10 zu lesen. Gemeint ist die Rangelei um den Bau der Entlastungsstraße.

Die Kommunalpolitik warte „ungeduldig darauf“, dass das OVG zu einem Urteil gelange. Doch es sind nicht nur „zwei Anwohner“, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Projektes haben. Wenn es darum geht, Klage zu erheben vor einem Gericht, dann müssen eben zwei Personen ihren Namen dafür hergeben. Man erinnere sich: Als die Planung und Trassenführung vor einigen Jahren bekannt wurde, regte sich gleich massiver Widerstand. Zahlreiche Anwohner schlossen sich in einer Bürgerinitiative zusammen und formulierten ihren Protest. Zwei von ihnen unterschrieben dann die Klage. Danach ist Frank Hölzen dann in den Rat der Stadt gewählt worden. Hier wird immer wieder der Eindruck erweckt, nur Hölzen sei der „Quertreiber“ – das ist faktisch nicht richtig. Hinter dem Ratsherren stehen zahlreiche Anwohner und auch weitere Bürgerinnen und Bürger, die ebenfalls begründete Zweifel am Bau der Entlastungsstraße haben.

WirFÜRVechta, so heißt es weiter, habe keine Gelegenheit ausgelassen, darauf hinzuweisen, dass die Baufortsetzung auf tönernen Füßen stehe. Das ist richtig und wir werden damit auch nicht aufhören. Allerdings haben wir keine „Zeugen“ benannt, denn die benötigt man vor Gericht. Wir klagen jedoch niemanden an, wir beklagen vielmehr die mangelnde Transparenz und haben deshalb existierende Dokumente auf unserer Internetseite eingestellt, damit die Bürgerinnen und Bürger sich selbst ein Bild machen können. Diesem Umstand ist es zu verdanken, dass Bürgermeister Bartels nun immerhin einräumt, die Baufortführung – geschähe sie zum jetzigen Zeitpunkt – erfolge auf eigenes Risiko der Stadt. Ein Faktum, das er bisher noch nicht öffentlich erwähnt hat.

Dann aber schießt Bartels über das Ziel hinaus: Er unterstellt dem Bundesverkehrsministerium ein „rechtsstaatlich nicht akzeptables Verhalten“, spricht sogar von einem „Rechtsanspruch der Stadt Vechta auf den Bundeszuschuss“.

Zuschüsse werden genehmigt, wenn die Rahmenbedingungen zu 100% stimmig sind. Solange Zweifel bestehen und Sachzusammenhänge nicht klar sind, investiert niemand auch nur einen Cent. Ein Rechtsanspruch ergibt sich also, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind, wenn juristisch keine Einwände mehr bestehen, wenn Klarheit herrscht. Und Klarheit ist etwas, was im Fall Entlastungsstraße ganz und gar nicht zu erkennen ist.

Wenn ich früher sagte: „Das gehört mir!“, erwiderten meine Eltern oft: „Mach mal die Augen zu. Was du dann siehst, das gehört dir!“ Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger Vechtas wollen, dass mit ihren Steuergeldern, denn aus diesen werden ja Bundes- und Landeszuschüsse gewährt, in windige Projekte investiert wird. Und es kann nicht sein, dass derjenige am meisten bekommt, der am lautesten schreit. So gesehen ist es in seinem eigenen Interesse eher schädlich, wenn Bürgermeister Bartels nun einem Bundesministerium unterstellt, nicht rechtsstaatlich zu handeln.

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