Mangelhafte Informationspolitik – Schreiben des Ministeriums

Nach einer Meldung der OV vom 06.04.2011 (S. 10) wirft das Bundesverkehrsministerium Bürgermeister Bartels „mangelhafte Informationspolitik“ vor und begründet damit, dass die Genehmigung der Kreuzungsvereinbarung bisher versagt und daher das geplante Drittel der Baukosten nicht angewiesen wurde. Damit reagiert das Ministerium auf die Aussage des Bürgermeisters, das Verhalten des Ministeriums sei „rechtsstaatlich nicht akzeptabel“.

Weiter heißt es, „Sachverhalte seien von Bartels falsch wiedergegeben und die Projektbeteiligten DB Netz AG, die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und das Bundesverkehrsministerium nicht über den Planungsverlauf informiert worden (…) Bartels‘ Kritik sei ‚in keinem Fall sachbezogen‘.“

Seit April 2008 habe das Bundesverkehrsministerium die Realisierung der Entlastungsstraße mehrfach unterstützt. Im September 2009 habe man von der Anwohnerklage gegen den Bebauungsplan der Bahnunterführung erfahren, allerdings von den Rechtsanwälten der Kläger.

Wegen dieser Klage habe man die Bezuschussung der Straße eingefroren, bis das OVG Lüneburg sein Urteil gefällt habe. „Das sei der Stadt Vechta im Oktober 2010 auch mitgeteilt worden. Damals habe Einigung darin bestanden, die OVG-Verhandlung (…) abzuwarten, heißt es in dem Schreiben.“

WirFÜRVechta hat wiederholt auf genau diese Zusammenhänge hingewiesen, was sie auf dieser Seite mehrfach nachlesen können, und musste dafür hinnehmen, dass Ratsmitglied Hölzen als Lügner (und / oder Unwahrheitsager) beschimpft und verunglimpft wurde. So bestätigte sich in der Vergangenheit auch im Rat der Stadt Vechta, dass eben nicht alles glatt und problemlos läuft mit dem Bau der Straße. Der Bürgermeister hat nicht nur das Bundesministerium mit Teilinformationen (oder falschen?) versorgt, auch vor heimischer Kulisse ließ er die Ratsmitglieder über wichtige Details im Dunkeln. Unkritische Haltung im Rat lässt das auch zu, denn die Befürworter der Entlastungsstraße sind ja an positiven Meldungen interessiert oder filtern aus dem Gesagten nur das heraus, was sie gerne hören würden.

Das Urteil des Ministeriums ist vernichtend und zeigt, wo es wirklich im Argen liegt: mangelhafte Informationspolitik!

Mangelhaft wird als Schulnote so definiert: „Die Leistungen entsprechen nicht den Anforderungen; jedoch sind Grundkenntnisse vorhanden.“ Damit ist eine Versetzung gefährdet. Setzen, Herr Bürgermeister!

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