Das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist gesprochen und damit ist der Weg formal für die Stadt Vechta frei, die Entlastungsstraße zu bauen.
Mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln hat die Bürgerinitiative, in der sich mehr als 20 Anlieger der neuen Entlastungsstraße zusammengeschlossen hatten, die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung des Projektes vorläufig ausgeschöpft und ist am Ende unterlegen. WirFÜRVechta bedauert das, muss aber gleichzeitig den Richterspruch formal anerkennen.
Das Gericht hat sich in der Verhandlung aber ausschließlich mit den formaljuristischen Aspekten der Zulässigkeit des Bebauungsplanes und der damit verbundenen Vorschriften befasst. Gegenstand der Verhandlung war NICHT die Sinnhaftigkeit der Sraße und der Trassenführung. Wiederholt hat WirFÜRVechta darauf verwiesen, dass es wenig Sinn hat, eine Bahnkreuzung durch zwei Kreisverkehre und eine neue Ampel zu ersetzen. An allen drei Verkehrselementen wird der Verkehr heruntergebremst und zum Teil sogar zum Stillstand gebracht. Dies in Verbindung mit 9%igem Gefälle bzw. 6%iger Steigung sowie nach oben offener und stark abgesenkter Fahrbahnführung ist und bleibt nicht nur in unseren Augen widersinnig.
Wir werden auch weiterhin bei der Durchführung der nun sicherlich anstehenden oder zu erwartenden Arbeitsschritte im Rat auf die noch ungelösten oder nicht erkannten Probleme bei der Umsetzung hinweisen und versuchen, mit allen Beteiligten zu praktikableren Lösungen zu gelangen.
wer sich demokratie und aufklärung auf die fahnen schreibt, der sollte auch inhalte von urteilen deutscher gerichte richtig wiedergeben und nicht verfälschen. natürlich ging es bei dem urteil des ovg um inhalte und konkrete fragen zb auch zur trasse. wenn sie das jetzt auf formalien reduzieren… schade…sie verdummen ihre leser
Bisher liegt niemandem das Urteil des OVG Lüneburg schriftlich vor. Alles bisher Veröffentlichte beruht und basiert auf Mitschriften einer mündlichen Darstellung. Darum wäre es ungeschickt und auch der Sache nicht dienlich, sich nun auf etwas zu beziehen, was niemandem außer dem Gericht bisher vorliegt. Es geht nicht um Verdummung der Leser. Aber Sie werden zustimmen, dass das Gericht nicht darüber zu entscheiden hatte, ob Ampeln die Ausfahrt regeln oder was auch immer. Das meinte ich mit inhaltlichen Fragen.
Aus der Urteilsbegründung (siehe webseite der stadt):
Nach Auffassung des Gerichts sei die Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges angesichts der erheblichen Verkehrsbelastungen ein sachlich gerechtfertigtes Anliegen. Die Stadt habe möglicherweise sogar handeln müssen. Die Stadt Vechta habe auch die sich aufdrängenden Alternativen ordnungsgemäß abgewogen….Auch die Gesamtabwägung sei gelungen. Die Vorteile, die höhengleiche Kreuzung mit der Eisenbahn zu beseitigen, stünden dabei im Vordergrund….
Der hier zitierte Text ist nicht die offizielle Urteilsbegründung, lieber „Bürger“. Das ist ein Text, den ein Vetreter der Stadt bei der mündlich vorgetragenen Urteilsbegründung mitgeschrieben hat.
Wir betonen noch einmal, dass das formale Aspekte sind, die das Gericht hier beurteilt und abgewogen hat. Inhaltliche Aspekte waren nie Gegenstand der Verhandlung. Und auf dieser Ebene werden wir sicherlich das gesamte Projekt weiterhin kritisch begleiten.
Macht weiter ! Vielleicht können wir ja noch für eine Abbiegespur bzw. Grünen Pfeil Richtung Bahnhof kämpfen, so dass sich der Rückstau wenigstens etwas reduziert.
Und wie wäre es mit einer Fußgängerbrücke, statt eines Fußgängertunnels am Bahnhof ?!
Das wäre doch mal sinnvoll und Kostengünstig.
Das sind Detailfragen, die vielleicht noch geklärt werden können. Wir werden sicher am Ball bleiben. Danke für deinen Beitrag.
Dürfe für die Radfahrer wohl eher eine schlechte Lösung sein, wenn die Ihre Drahtesel erst die Treppe hochtragen müssen um über die Bahn zu kommen….
Eine Brücke ist nicht zwangsläufig eine Treppe 😉
Da hast du natürlich Recht! 😉
Aber da den Platz zu finden um eine Fahrradrampe in min. 4 m Höhe zu führen dürfte zumindest auf der Bahnhofseite eher schwierig werden….
Wir werden sehen was kommt! 🙂