CDU: KLAGE GEGEN DIE ENTLASTUNGSSTRASSE SCHADET DER STADT

Die OV druckt in ihrer Ausgabe vom 29.08.2011 wieder einmal eine Stellungnahme des CDU – Stadtverbandsvorsitzenden Esslinger zum Thema Entlastungsstraße ab.

Neue Erkenntnisse gewinnt der Leser zwar nicht, aber dafür werden ja wieder einmal alte Argumente und Vorurteile gebetsmühlenartig bedient. Klar, das muss so sein, denn wenn man nur wenig hat, mit dem man Wählerinnen und Wähler positiv überzeugen kann, dann muss man eben den politischen Gegner in Misskredit bringen. Aber polemisieren wir mal nicht, setzen wir uns doch inhaltlich mit dem Gedankengang Esslingers auseinander.

Esslinger erklärte, „dass zwar jeder Bürger das Recht der Klage habe. ‚Hier wird aber bewusst aus Einzelinteressen gegen die Interessen der Bürgerschaft und gegen demokratisch gefasste Beschlüsse gehandelt.‘“

Richtig ist, dass wirklich jeder das Recht zur Klage hat. Dafür sind die Gerichte da, sich damit zu befassen und davon leben ja letztendlich die Juristen und Anwälte, wie zum Beispiel auch Herr Gels. (Anmerkung: Er war es im Übrigen, der in einem Gespräch mit vier Mitgliedern von WFV in seinem Büro in der Wassermühle eine bereits vorliegende bessere Alternative zum aus seiner Sicht nicht verkehrsgerechten und jetzt geplanten Trogbauwerk erst ins Spiel gebracht hatte. Merkwürdig nur, dass er dies trotz Anwesenheit von eben vier Zeugen im Nachhinein nie gesagt haben will. – „Die Aussagen habe ich nicht oder nicht so gemacht.“ – OV vom 12.05.2011 — ja, was denn nun?)

Dann jedoch widerspricht sich Herr Esslinger, wenn er schreibt, dass Herr Hölzen aus Einzelinteresse geklagt habe und gleich darauf erwähnt, dass Herr Hölzen Mitglied einer Bürgerinitiative ist. Und er übersieht, dass Klagen von Privatpersonen in der Regel nur dann erhoben werden, wenn diese ihre eigenen Interessen verletzt sehen. Das ist ja das Wesen einer solchen Klage. Schlimm ist es, wenn ein angeblich christlicher Demokrat nun die Bürgerschaft gegen jemanden aufzuhetzen sucht, der von seinem grundgesetzlich verbrieften Recht Gebrauch macht und den dann als Schädling der Stadt hinzustellen sucht. Das ist weder christlich noch demokratisch zu rechtfertigen.

Wenn Herr Esslinger nicht will, dass der Klageweg beschritten werden kann gegen wie auch immer gefasste Beschlüsse, dann sollte er sich an seine ebenfalls christdemokratische Kanzlerin wenden und sie auffordern, alle notwendigen Schritte für eine Grundgesetzänderung herbeizuführen. Tut sie dies nicht, kann Herr Esslinger ja klagen, wenn ihm danach ist.

„Das Bundesverkehrsministerium kann die Kreuzungsvereinbarung für die Entlastungsstraße Vechta-West noch nicht genehmigen. Dies ist aber nach Bundeshaushaltsordnung Grundlage für die Finanzierung der Entlastungsstraße“, wird Franz-Josef Holzenkamp (CDU) zu Beginn des Artikels zitiert. Etwas anderes haben auch wir nie behauptet, doch wurde immer wieder durch Bürgermeister und CDU-Fraktion voller Selbstherrlichkeit verkündet, dass die Finanzierung stehe und alles geregelt sei. Immer wieder haben wir darauf hingewiesen, wie es auch aus diversen Schreiben der entsprechenden Vertragspartner hervorgeht, dass die Finanzierung unsicher ist und dass die Stadt das volle Risiko bei aufkommenden Lücken oder Verteuerungen zu tragen habe. Nun ist es so weit, und systematisch werden Herr Hölzen, die Bürgerinitiative und am Ende auch WirFÜRVechta  für die Verteuerungen verantwortlich gemacht. Statt sich sachlich mit dem Gesamtproblem (wegen der Ampel bei der Ausfahrt gibt es kaum eine Verbesserung zur heutigen Situation) auseinanderzusetzen, sucht man Schuldige, Schuldige auch für eigene Versäumnisse bzgl. einer umfassenden Aufklärung im Vorfeld.

Dass die OV so einen nichtssagenden Text auch noch unter dem Hinweis WAHL 2011 veröffentlicht, macht einen wirklich stutzig, denn mit der Wahl und wirklicher Information der Bürgerinnen und Bürger hat so eine Blase nun wirklich gar nichts mehr zu tun.

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