Leserbrief des Wir FÜR Vechta Mitglieds Dieter Rehling zum Artikel „Das Pflaster in der City wird erneuert“ (OV vom 4. April)

Pflaster auf der Großen Straße

Es mag stimmen, dass das Pflaster auf der Großen Straße ca. 40 Mio. Fahrzeuge ausgehalten hat. Den unmittelbar anschließenden asphaltierten Abschnitten sieht man die gleiche Belastung jedoch nicht an. Hätte der Rat der Stadt Vechta, der seiner Zeit aus optischen Gründen das rote Pflaster wählte, sich für roten Asphalt entschieden, wären jetzt keine Reparaturkosten von 50000 € angefallen und die Fahrgeräusche auch noch erheblich geringer. Die Berücksichtigung von Folgekosten hat im Rat kaum Anhänger. Wir FÜR Vechta hat dies jedoch wiederholt gefordert. In Vechta und in jeder anderen Stadt sind gepflasterte Straßenabschnitte ausgefahren und laut. Aber aus Erfahrung wird man nicht klug! In einigen Jahren werden wir – egal welche Steine verwendet werden – das gleiche Schadensbild erleben, Herr Seidlitz. Der Bürger bezahlt ja die Reparaturen!

Zur Erläuterung:

Was ist bei Ratsbeschlüssen lt. niedersächsischen Gesetz „GemHKVO“ (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung) zu beachten?

Im „GemHKVO“ steht in § 12 „Investitionen“ Folgendes:

(1) Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Vor Beginn einer Investition von unerheblicher finanzieller Bedeutung muss mindestens eine Folgekostenberechnung vorliegen.

(2) Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Berechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Gesamtauszahlungen für die Baumaßnahme, der Grunderwerb und die Einrichtung sowie der voraussichtliche Jahresbedarf unter Angabe der finanziellen Beteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Den Unterlagen wird eine Berechnung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beigefügt.

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