Transparenz

Transparenz als Kerngebot von politischen und Verwaltungsentscheidungen

Wo und wie werden eigentlich kommunalpolitische Entscheidungen getroffen? Im Stadtrat, sollte man meinen. Aber leider ist dem nicht so. Die meisten Entscheidungen werden auf Verwaltungsebene geplant, vorbereitet und dann dem Stadtrat abstimmungsreif präsentiert. Meistens heißt es nur noch „ja“ oder „nein“, aber eine differenzierte Beteiligung an der Entscheidungsfindung ist den meisten Räten nicht möglich – und wenn doch, dann wird ihr Bemühen häufig als sachfremde Einmischung abgetan, verschleppt, wenn nicht blockiert. Unser Ratsherr Frank Hölzen kann ein Lied davon singen: Sein Antrag, das kommunale Radwegekonzept doch auch der Öffentlichkeit vorzustellen, wurde zwei Jahre lang nicht behandelt! In Vechta werden die wichtigen Dinge immer noch von wenigen Eingeweihten hinter verschlossenen Türen geregelt.

Vieles muss die kommunale Verwaltung natürlich selbständig erledigen, das gilt v. a. für die Vergabe der Projekte, die die Politik vorantreiben will, an Firmen und private Dienstleister. In den Deutschen Vergabe- und Vertragsordnungen sind Grundsätze niedergelegt, die die Ausschreibung von öffentlichen Dienstleistungen oder Baumaßnahmen regeln.[1] Die bundesdeutschen Vergabeordnungen bieten aber nur einen groben Rahmen, den jede Verwaltungseinheit in Eigenregie differenzieren und spezifizieren kann und sollte.

In der Stadt Vechta fehlen interne Richtlinien, in der der organisatorische Ablauf einer Vergabe geregelt ist, und die für maximale Transparenz der Entscheidungsfindung sorgen. In einer städtischen Vergaberichtlinie könnten Zuständigkeiten geregelt, ein Dokumentationswesen erstellt und möglichen Konflikten und Korruptionsvorwürfen vorgebeugt werden. Ein Skandal wie 2007 in der Klemensstraße, wo der bewusste Verstoß eines Investors gegen einen gültigen Bebauungsplan im Nachhinein legalisiert wurde, darf sich nicht wiederholen!

Vechta ist kein Dorf mehr! Wöchentlich werden neue Ausschreibungen vorgenommen, um die vielfältigen Planungsvorgaben für die Entwicklung unserer Kommune zu realisieren. Die immer wiederkehrenden Konflikte um die Vergabe der Zeltbetriebe beim Stoppelmarkt sind ein gutes Beispiel dafür, was passieren kann, wenn sich eine dynamische Stadt ein unprofessionelles Vergabeverfahren leistet. Solche Konflikte binden Zeit, Geld und Energie, die an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden könnten!

Das Hamburger Transparenzgesetz ist ein weiteres vorbildliches Regelwerk, mit Steuergeldern und der Öffentlichkeit umzugehen. Auch die Hinweise und Empfehlungen von Transparency International bieten eine gute Orientierungsmarke für die Entwicklung einer städtischen Vergaberichtlinie. Wir FÜR Vechta wird sich im Rat dafür einsetzen, maximale Offenheit und Klarheit in Verwaltungsabläufe zu bringen. Diese Grundsätze müssen öffentlich gemacht werden. Und: Den Betroffenen muss Einsicht in die entsprechenden Dokumente möglich sein. Damit Anbieter, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, warum und wie welche Entscheidungen getroffen werden!

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[1] Der Wettbewerbsgrundsatz verlangt, dass in einem formalisierten Verfahren möglichst vielen Bie­tern die Gelegenheit gegeben wird, ihre Leistungen anzubieten. Das Gleichbehandlungsgebot gebie­tet, alle Bieter gleich zu behandeln. Der Auf­tragnehmer ist nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auszuwählen. Das Verhandlungsverbot untersagt den Auftraggebern grundsätzlich, mit den Bietern zu verhan­deln. Kein Bieter darf sein Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist durch interne Absprachen mit der Verwaltung „nachbessern“.

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