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Aufruf zur Wahl

Am 11.9.2016 finden nicht nur die Stadtratswahlen in Vechta statt, sondern auch die Kreistagswahlen.

Deshalb rufen wir alle Erst- und „Alt-„Wähler auf, auch hierfür am 11.09.2016 Ihre Stimme abzugeben.

Übrigens, neben der Kandidatur für den Stadtrat, stellt sich der WFV-Vorsitzende Frank Hölzen auch für die UWG für den Kreistag Vechta zur Wahl.

Aufruf zur Wahl

Auch wenn der Stoppelmarkt vor der Tür steht und die Gedanken der meisten Einwohner von Vechta sich vermutlich um das Fest der Feste drehen , möchten wir doch schon darum bitten, am 11.9.2016 auf jeden Fall das Wahlrecht wahrzunehmen. Egal ob Erst- oder „Alt“-Wähler, geht/gehen Sie zur Wahl!

Auch nach dem Stoppelmarkt werden wir nochmals zur Wahl aufrufen.

Bekanntgabe der Kandidaten für die Stadtratswahl 2016

Wie bereits der OV vom 18.07.2016 zu entnehmen war, hat

Wir FÜR Vechta seine Kandidaten für die Stadtratswahl am 11.09.2016

nominiert.

Im zehnten Jahr des Bestehens von Wir FÜR Vechta kandidieren folgende Personen:

Listenplatz 1: Frank Hölzen

Listenplatz 2: Johannes Sieve

Listenplatz 3: Benedikt Feldhaus

Listenplatz 4: Horst Bojes

Frank Hölzen kandidiert außerdem noch für die UWG des Landkreises Vechta für den Einzug in den Kreistag.

Unsere Kandidaten Johannes Sieve und Benedikt Feldhaus sind auch mit einem Profil bei Facebook vertreten, informieren dort über ihre politischen Ambitionen und stehen zum regen Meinungsaustausch zur Verfügung. Frank Hölzen und Horst Bojes sind dort in Kürze auch zu finden.

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v. l. n. r.: Frank Hölzen, Benedikt Feldhaus, Horst Bojes, Johannes Sieve

Leserbrief von WfV Mitglied Dieter Rehling zum Kommentar „Rathaus-Dokus überflüssig“ von Frau Honkomp – OV 31.03.2016

Sehr geehrte Frau Honkomp,

ich bin hoch erfreut, dass Sie dieses wichtige Thema aufgegriffen haben. Ihre Meinung zur Politik teile ich in Bezug auf die Forderung nach mehr Transparenz. Die Lokalpolitik ist doch langweilig, weil der Rat und die Verwaltung in einer undurchsichtigen Welt arbeiten. Eine Ratsentscheidung entwickelt sich in mehreren über Monate verteilten Sitzungen. Wer nur an einer Sitzung davon teilnimmt, hat anschließend mehr Fragen als Antworten. Das trägt zur Politikverdrossenheit bei. Dem wollte man im Rathaus mit dem Ratsinformationssystem entgegenwirken. Es heißt: „Die Sitzungseinladungen zu öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates der Stadt Vechta stehen den interessierten Vechtaer Bürgerinnen und Bürgern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung. Es macht die Arbeit von Rat und Verwaltung der Stadt Vechta transparenter, denn die Bürger haben jetzt die Möglichkeit, sich umfassend über die Angelegenheiten zu informieren, über die im Rat und den Fachausschüssen entschieden wird.“ Leider werden nur die Tagesordnungspunkte aufgezählt wie in der Zeitung auch! Damit kann ich als Bürger nicht viel anfangen. Es steht keine umfassende Information zur Verfügung!

Am Horizont zeichnet sich eine Fortentwicklung der Demokratie ab: Abhilfe/Verbesserung soll das zukünftige Niedersächsische Informationsfreiheitsgesetz schaffen. Es will in erster Linie die Transparenz und damit die Akzeptanz des Verwaltungshandelns erhöhen. Zudem ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich im Vorfeld politischer Entscheidungen die notwendigen Informationen zu verschaffen, um sich eine alle maßgeblichen Umstände berücksichtigende Meinung bilden und entsprechend qualifizierte Vorschläge zur besseren Gestaltung eines Vorhabens einbringen zu können. Auch wird das Kostenbewusstsein der Verwaltung noch weiter geschärft, weil Nachfragen von Bürgern einen Rechtfertigungsdruck erzeugen.

Hamburg geht mit dem Transparenzgesetz (HmbTG) noch weiter: Demokratie braucht Transparenz und Vertrauen. Der Bürger hat ein Recht zu erfahren, was mit seinen Steuergeldern passiert.

Eine transparente Verwaltung trägt dazu bei, das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und die Kontrolle staatlichen Handelns weiter zu verbessern. Bereits jetzt verfügt Hamburg zum Beispiel mit nahezu vollständig öffentlichen Ausschusssitzungen, Livestream-Übertragung aus dem Bürgerschaftsplenum (in diesem Punkt teile ich ihre Kritik an der Liveübertragung im Internet nicht) und öffentlichen Anhörungen mit breiter Beteiligungsmöglichkeit über durchaus transparente parlamentarische Entscheidungsstrukturen. Hamburg ist zudem bundesweit führend bei der Beteiligung seiner Bürgerinnen und Bürger. Die Abkehr vom „Amtsgeheimnis“ hin zum Open Gouvernement Data Prinzip, diesen Quantensprung vollzieht Hamburg nun mit diesem interfraktionellen Gesetz. Hamburg wird mit diesem Gesetz das transparenteste deutsche Bundesland.

Der Veröffentlichungspflicht unterliegen z.B. in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nebst den zugehörigen Protokollen und Anlagen, amtliche Statistiken und Tätigkeitsberichte, Gutachten und Studien, Subventions- und Zuwendungsvergaben, Verträge. Dafür installiert Hamburg im Internet ein Transparenz-Portal. Wir wollen Korruption erschweren, Steuerverschwendung vorbeugen, Misstrauen abbauen und Mitbestimmung erleichtern.

Manche Verbesserung wie mehr Transparenz und Informationen können in Vechta durch einen Ratsbeschluss schon vor einem Landesgesetz erreicht werden.

Leserbrief des WfV Mitglieds Dieter Rehling zum Thema „Bürger sollen für Straßenausbau jährlich zahlen“

Ob man als Bürger Straßenausbaubeiträge zahlen muss oder nicht, hängt vom Wohnort ab. Was bizarr klingt, ist in Niedersachsen Realität. Eine Umfrage des NDR Regionalmagazins „Hallo Niedersachsen“ vom 26.07.2015 hat ergeben, dass zwei Drittel der niedersächsischen Gemeinden ihre Bewohner zur Kasse bitten. Das will Rot-Grün in Hannover mit „jährlichen Ratenzahlungen“ ändern und damit den Bürger und besonders Rentner vor Extrembelastungen von einigen Tausend Euro schützen (siehe Sanierungen Sophienstraße, Welper Weg und Kreuzweg). Wer hat als Rentner schon so viel auf der hohen Kante oder bekommt gar noch einen Kredit? Das Dauerärgernis Straßenausbaubeiträge führt zu einer punktuellen und häufig existentiell bedrohlichen Situation von Anliegern. Die Kommunen lassen über Jahrzehnte ihre Straßen „vergammeln“, obwohl sie nach dem niedersächsischen Straßengesetz Eigentümer der Straßen sind und auch die Pflicht zur laufenden Unterhaltung haben. Dieser Pflicht wird aber nicht nachgekommen, sodass irgendwann nur noch eine Grundsanierung den Zustand der Straße verbessern kann. Das widerspricht der gesetzlichen Regelung. Oder es wurde in den intakten Kreuzweg ein neuer Kanal verlegt, weil aus dem Bereich nördlich des Lattweges zusätzlich Regenwasser anfällt, was zu einer komplett Sanierung erklärt wurde. Hier ist ein Grundproblem: Straßen komplett neu zu machen sei für Gemeinden billiger als die Instandhaltung. Denn Kosten für reine Reparaturen können nicht auf die Anlieger abgewälzt werden und müssen von der Gemeinde selbst getragen werden. Im Ergebnis würden daher viele Straßen nicht instandgehalten. Auch die Heranziehung der Anlieger unter dem Gesichtspunkt eines wirtschaftlichen Vorteils ist nur ein Konstrukt, um die Anlieger veranlagen zu können. Man müsse geradezu den Eindruck von Willkür erhalten, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Dirk Toepffer dem NDR: „Es kann ja eigentlich nicht richtig sein, dass es vom Zufall abhängt, ob man für die Erneuerung der eigenen Straße bezahlt oder nicht.“ Es müssten „alle gleich behandelt“ werden. Er forderte eine Änderung des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes.

Karte Straßenausbaubeitragssatzung in den Gemeinden

Quelle: aus dem NDR Regionalmagazin „Hallo Niedersachsen“ vom 26.07.2015