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Pressemitteilung zur Bahnüberführung An der Paulus-Bastei

Zum Leidwesen vieler Bürgerinnen und Bürger muss der Bahnübergang an der Paulus-Bastei geschlossen werden. Die UWG Wir FÜR Vechta fordert, dass darum nicht nur für eine neue Überquerung der Schienen, sondern auch für eine gute Erreichbarkeit des Bahnhofs aus westlicher Richtung gesorgt wird.
Ein ebenerdiger Zugang würde Bahnreisenden, die zu Fuß oder mit dem Rad aus Vechta West kommen, helfen, den Bahnsteig 2 (Richtung Osnabrück) ohne Umweg durch die Über- bzw. Unterführung zu erreichen. Dies beugt auch verbotenen Abkürzungen über die Gleise vor und schafft mehr Sicherheit. Zwischen Bahnsteig 1 und Bahnsteig 2 existiert bereits ein ebenerdiger mit Schranken gesicherter Übergang für Reisende (vgl. Foto). Die nötigen Vorinstallationen sind also vorhanden und dürften mit wenig Aufwand in westlicher Richtung auszubauen sein. Wenn zumindest Fußgänger hier die Gleise vollständig überschreiten dürften, könnte eine mögliche Unterführung den Radfahrern vorbehalten bleiben. Dies käme dem Sicherheitsbedürfnis der Fußgänger entgegen. Bei einer möglichen Pylonbrücke ließen sich wiederum die kosten- und wartungsintensiven Fahrstühle einsparen.

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In Gesprächen mit der Deutschen Bahn sollte auch geklärt werden, ob eine Verbreiterung des Übergangs für Reisende möglich wäre. Dann könnten auch Radfahrer ihn nutzten. Dies würde eine teure Über- bzw. Unterführung gänzlich überflüssig machen.
Zur Entzerrung der Situation am Fahrradstellplatz vor dem Bahnhofsgebäude schlägt Wir FÜR Vechta einen weiteren Stellplatz zwischen dem Zitadellenpark und den Gleisen vor.
Warum kompliziert und teuer, wenn es auch einfach und günstig geht?

Carsten Bösing, Vorsitzender WFV

Änderung des Bebauungsplans der Stadt Vechta

Wie am 31.5. in der OV zu lesen war, stimmte der Stadtrat in der letzten Woche darüber ab, was mit dem Waldstück an der Lohner Straße gegenüber Mc Donald’s geschehen solle.

Es wurde beschlossen, das Waldstück abzuholzen und das Grundstück für einen Hotelneubau des Vechtaer Immobilienkaufmanns Albert Debring zu verwenden. Interessanterweise wurden zwei ökologische Empfehlungen (Forstamt und Landkreis) ignoriert, die beide davon abrieten, das Waldstück dem Erdboden gleichzumachen.

Es sollen zwar zwei Ausweichflächen geschaffen werden, doch ist der Sinn dieser Ausweichflächen zu bezweifeln. Einen alten Wald kurzfristig durch zwei Aufforstungsflächen zu ersetzen erscheint ökologisch gesehen eher wie ein Tropfen auf dem heißen Stein, da ein neu aufgeforstetes Waldstück mehrere Jahrzehnte braucht, bis es soweit gewachsen ist, dass man es, was die Ökologie betrifft, mit dem jetzigen Waldstück vergleichen könnte. Außerdem spricht dies nicht für den Nachhaltigkeitsgedanken, da es in der Stadt Vechta viele andere weniger wertvolle Flächen gibt, die neu bebaut werden könnten. Was passiert z. B. mit dem Hotelprojekt am neuen Markt? Von diesen Plänen scheint nun keine Rede mehr zu sein.

Zwar brachte Ratsherr Jürgen Hillen von den GRÜNEN in einer regen Diskussion viele Gegenargumente, letztendlich sprach sich der Stadtrat aber dafür aus, den Bebauungsplan so zu ändern, dass die o.g. Maßnahmen ermöglicht werden. Wir finden den Zickzackkurs in der Stadtentwicklung ziemlich merkwürdig. Anscheinend gibt es wieder einmal Informationen, die nur einem kleinen Kreis von Eingeweihten zur Verfügung stehen.

Uns interessiert Ihre Meinung! Wie stehen Sie zu den neuen Plänen?

Leserbrief des Wir FÜR Vechta Mitglieds Dieter Rehling zum Artikel „Das Pflaster in der City wird erneuert“ (OV vom 4. April)

Pflaster auf der Großen Straße

Es mag stimmen, dass das Pflaster auf der Großen Straße ca. 40 Mio. Fahrzeuge ausgehalten hat. Den unmittelbar anschließenden asphaltierten Abschnitten sieht man die gleiche Belastung jedoch nicht an. Hätte der Rat der Stadt Vechta, der seiner Zeit aus optischen Gründen das rote Pflaster wählte, sich für roten Asphalt entschieden, wären jetzt keine Reparaturkosten von 50000 € angefallen und die Fahrgeräusche auch noch erheblich geringer. Die Berücksichtigung von Folgekosten hat im Rat kaum Anhänger. Wir FÜR Vechta hat dies jedoch wiederholt gefordert. In Vechta und in jeder anderen Stadt sind gepflasterte Straßenabschnitte ausgefahren und laut. Aber aus Erfahrung wird man nicht klug! In einigen Jahren werden wir – egal welche Steine verwendet werden – das gleiche Schadensbild erleben, Herr Seidlitz. Der Bürger bezahlt ja die Reparaturen!

Zur Erläuterung:

Was ist bei Ratsbeschlüssen lt. niedersächsischen Gesetz „GemHKVO“ (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung) zu beachten?

Im „GemHKVO“ steht in § 12 „Investitionen“ Folgendes:

(1) Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Vor Beginn einer Investition von unerheblicher finanzieller Bedeutung muss mindestens eine Folgekostenberechnung vorliegen.

(2) Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Berechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Gesamtauszahlungen für die Baumaßnahme, der Grunderwerb und die Einrichtung sowie der voraussichtliche Jahresbedarf unter Angabe der finanziellen Beteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Den Unterlagen wird eine Berechnung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beigefügt.

Erklärung von Stadtratsmitglied Frank Hölzen

Da es in den letzten  Wochen zu heftigen öffentlichen Diskussionen über angebliche  Schadensersatzforderungen unseres Ratsmitglieds Frank Hölzen gekommen ist, werden wir die Sachlage wahrheitsgemäß darlegen. Somit wird hier der Wortlaut der Erklärung, die Frank Hölzen in der Ratssitzung am 11.03.13 verlesen wollte, aber wegen eines Ratsbeschlusses nicht durfte, wiedergegeben, um sich ein eigenes Bild vom tatsächlichen Geschehen machen zu können.

 

                                                      Erklärung

Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung wies meine Frau und mich in einem Gespräch Mitte Dezember darauf hin, dass es am ersten Märzwochenende 2013 zu einer 52 stündigen Bauphase kommen werde. Er erklärte uns, dass die Stadtverwaltung über eine Entschädigung in Form von Hotelgutscheinen für die zu erwartende Lärmbelästigung nachdenke, die man den stark betroffenen Anliegern gewähren wolle. Hierüber drückten wir dem Mitarbeiter gegenüber unsere Freude aus.  Als ich mich Mitte Februar telefonisch bei ihm erkundigte, zu welchem Ergebnis man in dieser Angelegenheit gekommen sei, wurde mir mitgeteilt, dass es mit den Hotelgutscheinen nichts werde. Da der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Verständnis für meine Enttäuschung zeigte, gab er mir den gut gemeinten Rat, mich doch an den Bürgermeister zu wenden. Herr Gels war aber aufgrund zahlreicher Arbeitstermine nicht zu sprechen, so dass ich unser Anliegen der Chefsekretärin , Frau Kienitz, telefonisch vortrug und sie mir mitteilte, dieses  dem Bürgermeister vorzutragen. Noch am selben Abend rief sie mich zurück, um mir zu erklären, dass sie mit dem Bürgermeister gesprochen habe und dieser vorschlug, unser Anliegen schriftlich zu übersenden. Meine Frau und ich verfassten daraufhin am 24.02.13 eine E-Mail an den Bürgermeister mit der Bitte, uns als Familie eine angemessene Entschädigung für die 52 –Stunden-Baumaßnahme zu gewähren.

 

 

Im Kern kann demnach der Sachverhalt mit wenigen Worten wiedergegeben werden:

Herr Hölzen hat nichts anderes getan, als bei der Stadtverwaltung nachzufragen, ob es die in Aussicht gestellten Hotelgutscheine tatsächlich gibt. Als dies verneint und geraten wurde, sich an den Bürgermeister zu wenden, schrieb Familie Hölzen eine E-Mail als Privatleute an Herrn Gels mit der Bitte, eine angemessene Entschädigung für die 52-Stunden-Baumaßnahme zu gewähren.

Um den Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu schützen, der extra um Vertraulichkeit gebeten hatte, wurde das Wort Hotelgutschein nicht in der E-Mail erwähnt, damit keine Rückschlüsse auf ihn gezogen werden konnten. Wenn Familie Hölzen  eine Entschädigung in Form von Geld gemeint hätte, hätte sie auch um finanzielle Entschädigung gebeten; tatsächlich  bat sie aber nur um eine angemessene Entschädigung. Mit Schreiben vom 28.02.13 teilte die Stadt Vechta den Anliegern dann auch schriftlich mit, dass sie diese zu 100 Litern Freibier, 100 Litern antialkoholischen Getränken und 100 Litern Gulaschsuppe einlade und bezeichnete dies selbst als „kleine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten“. Diese Maßnahme wurde im Verwaltungsausschuss am 26.02.13 beschlossen. Also wurde doch entschädigt, zwar nicht in Form der ursprünglich angedachten und erhofften Hotelgutscheine, um nachts ruhig schlafen zu können, sondern in Form eines abendlichen Umtrunks. Vielleicht ist diese Einladung auch erst im Zusammenhang mit der E-Mail der Familie Hölzen vom 24.02.13 erfolgt, da es schon merkwürdig ist, die Anlieger knapp 48 Stunden vor Beginn der Nachtbauphase in die Villa B zu bitten. Dies hätte normalerweise 14 Tage vorher erfolgen müssen.

Merkwürdig bis unverständlich ist in dieser Angelegenheit folgendes:

Warum und von wem wird eine E-Mail, die die Familie Hölzen als Privatleute an den Bürgermeister geschrieben hat, inhaltlich an die Presse weitergegeben? Hier hat Herr Hölzen weder als Ratsmitglied fungiert noch hat er einen Antrag gestellt oder Entschädigungen gefordert. Kann man sich demnächst als Privatmann nicht mehr sicher sein, schriftlich Eingereichtes an den Bürgermeister in der Presse wiederzufinden?

Warum steht in der OV vom 6.03.13 folgender Wortlaut: „Der Gymnasiallehrer habe mitgeteilt, dass er wegen des Lärms seine schulischen Arbeiten nicht habe verrichten können, sagte Gels“ (auf Anfrage)?

Zu keinem Zeitpunkt hat Frank Hölzen dies behauptet. Er und seine Frau haben ihre Arbeiten trotz des Baulärms mit regelmäßigen Erschütterungen erledigt, damit sie fristgerecht fertig werden. Der oben genannte Satz ist aber so zu verstehen, dass Herr Hölzen sich nach Beendigung der Bauarbeiten an den Bürgermeister gewandt hätte.

 

Warum wird zur Facebookdiskussion mit den Worten aufgerufen: „Sollten Anwohner entschädigt werden, wenn sie sich vom Lärm einer Baustelle gestört fühlen?“

Diese Formulierung ist extrem missverständlich: Es geht hier nicht um eine grundsätzliche Entschädigung für Baulärm, sondern nur für die 52 Stunden Bauphase am ersten Märzwochenende. Ansonsten hätte Familie Hölzen nach der Logik des OV-Aufrufes schon zu Beginn der eigentlichen Bauarbeiten am 07.01.13 Veranlassung gehabt, sich bei der Stadt zu melden.

 

Warum wird eine Äußerung des Bürgermeisters am 13.03.13 in der OV mit den Worten wiedergegeben, dass Herr Hölzen den städtischen Mitarbeiter auf mögliche Entschädigungen angesprochen habe?

Nicht Herr Hölzen hat sich als Erster  nach Entschädigungen erkundigt, sondern der Mitarbeiter hat dieses Thema von sich aus angesprochen und die o.g. Hotelgutscheine erwähnt. Wenn er dies nicht getan hätte, wäre Herr Hölzen auch nicht auf die Idee gekommen, zwei Monate später nach einer Entschädigung zu fragen.

 

 

 

Fazit:

Durch problematische bis falsche Aussagen in der OV und vor allem bei Facebook ( hier stand Beleidigendes und Ehrverletzendes mit Rufmordcharakter im Vordergrund) ist unserem Ratsmitglied Hölzen und seiner Familie schwerer Schaden zugefügt worden. Es ist unerträglich, dass jemandem in einem demokratischen Rechtsstaat eine öffentliche Schmähung dieser Art widerfährt, nur weil er mit vielen Mitstreitern zehn Jahre lang ein Verkehrsprojekt mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft hat, weil die Überzeugung vorherrscht, dass diese Entlastungsstraße nicht die Verkehrsproblematik in Falkenrott lösen wird.

Wir FÜR Vechta fordert schrittweise Abschaffung der Straßensanierungsbeiträge

Vor einiger Zeit haben sowohl die SPD-Fraktion als auch einige aus der CDU-Ratsfraktion den Versuch unternommen, eine Neuregelung bei den Sanierungsbeiträgen auf den Weg zu bringen. Der letzte Vorstoß scheiterte an rechtlichen Bedenken des Bürgermeisters. Seitdem ist in dieser Sache nichts mehr passiert, obwohl sich die Ausgangslage nicht verändert hat: Immer wieder sorgen Anliegerbeiträge bei der Straßensanierung für Ärger, und das, obwohl die städtische Satzung in Vechta eine Differenzierung der Beteiligungshöhe entsprechend der Verkehrsbelastung einer Straße vornimmt. Andere Städte wie Nordhorn oder Altenau, um niedersächsische Beispiele zu nennen, aber auch Dresden haben ihre Satzungen bereits abgeschafft und finanzieren notwendige Reparaturen ihrer Straßen durch Steuern.

 

Beschwerden gab es bei uns nicht nur, wenn Anlieger ihre Straßen anders eingestuft sehen wollten als die Stadtverwaltung. Einige äußerten sogar den Verdacht, dass die Stadt nicht sparsam wirtschaftet, weil sie die finanzielle Beteiligung der Anrainer von vornherein einkalkulieren könne. Das Argument einer Aufwertung ihrer Grundstücke durch eine Sanierung überzeugt nicht, da ein höherer Verkaufserlös, wenn überhaupt, nur in unmittelbarem zeitlichen Umfeld der Sanierung am Markt realisierbar wäre, ganz abgesehen davon, dass selbst genutzter Wohnraum für die Eigentümer in aller Regel nicht zum Verkauf ansteht.

 

Die Wählerinitiative Wir FÜR Vechta will darum die städtischen Gebührensatzung für Straßensanierungsbeiträge abschaffen. Innerhalb von drei Jahren sollen die drei bisher geltenden Gebührensätze von 70, 40 und 30 Prozent schrittweise gesenkt und danach die entsprechende Satzung aufgehoben werden.

Uns liegt eine Aufstellung der Stadtverwaltung vor, nach der die Anlieger zwischen 2001 und 2011 insgesamt 1,5 Mio. € an Beiträgen für die Sanierung von Stadtstraßen und Außenbereichswegen aufgebracht haben. Hohe Sanierungsbeiträge bringen viele, v. a. ältere Mitbürger an den Rand ihrer finanziellen Belastbarkeit, im städtischen Gesamthaushalt machen sie dagegen nur 0,3 Prozent aus. Satzungen oder Umlagemodelle ziehen zudem einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich, daher wollen wir direkte Anliegerbeiträge abschaffen. Die Übergangsregelung würde der Politik und der Verwaltung Zeit geben, sich auf die Einnahmeausfälle einzustellen und wäre zudem ein Akt der Gerechtigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die bereits in den vergangenen Jahren zu Sanierungsbeiträgen herangezogen worden sind.

 

Bevor wir die Vorlage in den Stadtrat einbringen, möchten wir unseren Vorschlag jedoch der Öffentlichkeit vorstellen, um Verbesserungsvorschläge einbauen zu können. Vielleicht bekommen wir in Vechta diese “Kuh” ja doch irgendwann mal “vom Eis”.